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Unfallgutachten in Glienicke/Nordbahn und im Berliner Norden

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Wir dokumentieren Ihren Schaden vollständig – als belastbare Grundlage für Ihre Ansprüche.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Den Gutachter wählen Sie selbst.

Ihr Recht nach einem unverschuldeten Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben – auch dann nicht, wenn sie sich schnell bei Ihnen meldet. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze (Richtwert ca. 750 €), trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der Regel auch die Kosten des Gutachtens.

Was unser Unfallgutachten enthält

Wir dokumentieren den Schaden vor Ort fotografisch, messen ihn auf und kalkulieren nach anerkannten Standards (DAT, Audatex, Schwacke). Das Gutachten weist unter anderem aus:

So erhalten Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage gegenüber Versicherung, Werkstatt oder Gericht. Auf Wunsch senden wir das Gutachten direkt an Versicherung, Werkstatt und Rechtsanwalt.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und eine beweissichere Dokumentation fehlen. Unterhalb der Bagatellgrenze genügt oft ein Kostenvoranschlag – darüber ist ein Gutachten in der Regel die bessere Wahl.

Unfallschaden? Jetzt anrufen!033056 28513

Häufige Fragen: Unfallgutachten

Was ist eine merkantile Wertminderung?

Ein Unfallfahrzeug erzielt beim Verkauf meist einen geringeren Preis als ein unfallfreies – auch nach fachgerechter Reparatur. Diesen Minderwert ermitteln wir im Gutachten. Er ist Teil Ihres Schadenersatzanspruchs.

Was brauche ich für den Besichtigungstermin?

Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und – falls vorhanden – die Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung sowie eine Schadennummer. Fotos von der Unfallstelle sind hilfreich.

Wer zahlt das Gutachten bei Teilschuld?

Bei Teilschuld werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote geteilt. Im Kaskofall gelten die Bedingungen Ihrer eigenen Versicherung.

Darf ich den Gutachter selbst wählen, wenn die Versicherung mir einen anbietet?

Ja. Bei einem Haftpflichtschaden bestimmen Sie als Geschädigter, welcher Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet. Anders im Kaskofall: Dort hat Ihre eigene Versicherung ein Weisungsrecht.

Schnell. Strukturiert. Transparent.

Ein klar strukturierter Ablauf in vier Schritten – vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten.

  1. Kontaktaufnahme

    Sie melden den Schadenfall telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir klären die Eckdaten und vereinbaren einen Termin – mobil bei Ihnen oder in der Werkstatt.

  2. Besichtigung & Beweissicherung

    Vor Ort dokumentieren wir den Fahrzeugzustand fotografisch, messen Schäden auf und erfassen alle relevanten technischen Daten digital.

  3. Analyse & Bewertung

    Wir kalkulieren Reparaturkosten, ermitteln Wertminderung und Wiederbeschaffungswert – nach anerkannten Standards (DAT, Audatex, Schwacke).

  4. Übergabe des Gutachtens

    Sie erhalten das fertige Gutachten als PDF, auf Wunsch auch in Papierform – und auf Wunsch direkt an Versicherung, Werkstatt und Rechtsanwalt.

Kontakt zu Kfz-Gutachter Glino

Thomas Nickel
Breitscheidstraße 47
16548 Glienicke/Nordbahn
033056 28513 unfall@kfz-gutachter-glino.de
Erreichbarkeit
Montag – Samstag
09:00–20:00 Uhr
Sonntag
12:00–18:00 Uhr
Erstkontakt innerhalb von 24 Stunden.
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